Ausführung: |
inkl. Etui |
Grösse: |
Einheitsgrösse |
Norm: |
EN 471 |
Warnwesten - Die Facts kurz erläutert
Gemäss ADR 5.4.3.4 (schriftliche Weisungen) ist das mitführen einer Warnweste für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung Pflicht. Zwar ist hier keine spezifische Norm Vorschrift, jedoch wird mit dem Satz [ .. (z.B. wie in der Norm EN 471 beschrieben) ] auf diese verwiesen.
In Deutschland muss gemäss BGV D29 § 31 Abs. 1 eine nach EN 471 geprüfte Warnweste für betrieblich genutzte Fahrzeuge mitgeführt werden. Dazu zählen nicht nur LKW, sondern auch firmeneigene PKW. Ein Vermerk der Norm EN 471, als auch die Anschrift des Herstellers sollten zu diesem Zweck auf dem Etikett der Warmweste aufgedruckt sein.
In Finnland, Italien, Portugal, Spanien, Österreich und seit dem 01.04.2012 neu auch in Luxemburg müssenalle Fahrzeuge eine Warnweste mitführen.