Ausführung: |
Papier, kaschiert |
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Format: |
DIN A4 (A3 gefaltet) |
Wozu schriftliche Weisungen?
Die schriftlichen Weisungen nach ADR 5.4.3 ersetzen die früheren Unfallmerkblätter, welche in allen jeweiligen Landessprache mitgeführt werden mussten, deren Länder bei der Beförderung durchfahren wurden (und das zu jeder geladenen unterschiedlichen UN-Nummer). So kam es oft vor, dass der Fahrer einen regelrechten Papierstappel an Unfallmerkblättern mitführen musste.
Im Zuge einer Vereinfachung und Vereinheitlichung wurde mit dem ADR 2009 dann erstamls die schriftliche Weisung eingeführt, welche das Unfallmerkblatt komplett ablöste. Seither befinden sich die schriftlichen Weisungen in der dritten Version (letzter Stand nach ADR 2015).